Eltern steht bei Krankheit Haushaltshilfe zu

Gesetzlich Versicherte Eltern haben bei Krankheit einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe.

Darauf weist die Unabhängige Patientenberatung (UPD) in Berlin hin. Voraussetzung dafür sei, dass sie ein Kind unter zwölf Jahren oder mit Behinderung versorgen. Außerdem darf sonst niemand im Haushalt wohnen, der die gewohnten Aufgaben übernehmen kann. Die Hilfe wird auf Antrag von der Krankenkasse gestellt. Dazu sollte der Arzt bescheinigen, dass die Hilfe wegen der Behandlung notwendig ist. Wie viel und wie lange die Kasse dann zahlt, legt sie bei der Bewilligung des Antrags fest.

Akzeptieren zu betreuende Kinder nur vertraute Menschen als Haushaltshilfe, kann in Absprache mit der Kasse auch jemand die Betreuung übernehmen, den die Kinder kennen.

In diesem Fall zahlt die Krankenkasse je nach Bedarf bis zu 70 Euro pro Tag oder 8,75 Euro pro Stunde. Zehn Prozent der Kosten, mindestens aber 5 Euro am Tag, müssen Versicherte selbst tragen. Nahe Verwandte wie Großeltern oder erwachsene Geschwister bekommen keine Vergütung.

Die Kasse kann ihnen jedoch nachgewiesene Aufwendungen wie Verdienstausfall und Fahrtkosten für maximal zwei Monate ersetzen.

BILD hilft e.V. „Ein Herz für Kinder“

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