Wie wir arbeiten
Jeder Cent Ihrer Spende fließt direkt in Hilfsprojekte für Kinder. Das ist das zentrale Versprechen von BILD hilft e.V. „Ein Herz für Kinder“. Um dies sicherzustellen unterwirft sich der Verein strengen Regeln. Und: Jedes Jahr werden sämtliche Einnahmen und Ausgaben von einem Wirtschaftsprüfer geprüft. Hier können Sie nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Themen Prüfung und Verwendung der Spendengelder nachlesen.
Wer überprüft den Verein?
Sämtliche Einnahmen und Ausgaben werden in unser Rechnungslegung erfasst, die von der auf Gemeinnützigkeitsrecht spezialisierten Hamburger Sozietät Stiehler-Vietzen-Nolte-Burgmann im Detail jährlich nach den Grundsätzen einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft geprüft wird. Der Prüfungsbericht für das jeweilige Geschäftsjahr wird – neben den Gremien des Vereins – auch dem Finanzamt Hamburg-Nord (Steuernummer 17/400/03832) eingereicht, welches dem Verein daraufhin die Gemeinnützigkeit mit gültigem Freistellungsbescheid nach §§ 52 ff. der Abgabenordnung – zuletzt vom 14. März 2022 – bescheinigt.
Wer trägt die laufenden Kosten?
Anfallende Personal- und Verwaltungskosten von „Ein Herz für Kinder“ werden der Höhe nach durch eine Großspende der Axel Springer SE und anfallende Zinseinnahmen gedeckt. So können wir jeden Cent Ihrer Spende an unseren Verein 1:1 für Kinderhilfsprojekte einsetzen beziehungsweise an unsere Projektpartner weitergeben.
Wie hoch sind die laufenden Kosten?
Die Personal- und Verwaltungskosten betrugen 2019 insgesamt 799.678 Euro, was einer Verwaltungskostenquote von 3,1 Prozent bezogen auf das Spendenaufkommen 2019 entspricht.
Wie werden die Vorstände bezahlt?
Alle fünf Vorstände und das Kuratorium arbeiten ehrenamtlich.
Was passiert mit den Spendengeldern?
Die Spenden, die jedes Jahr während der TV-Gala und darüber hinaus gesammelt werden, verwendet BILD hilft e.V. „Ein Herz für Kinder“ zu einem großen Teil für Projekte in Deutschland. Weitere Mittel werden für internationale Kinderhilfsprojekte eingesetzt, die in der Regel von international tätigen, renommierten Partnerorganisationen eigenverantwortlich durchgeführt werden. Die Projektpartner werden bereits bei der Beantragung der Mittel schriftlich dazu verpflichtet, Kosten- und Investitionspläne detailliert offenzulegen und regelmäßig Fortschrittsberichte, aus denen die Projekterfolge und erzielten Wirkungen hervorgehen, bereitzustellen. Die Spenden, die jedes Jahr während der TV-Gala und darüber hinaus gesammelt werden, fließen innerhalb eines Jahres in die von „Ein Herz für Kinder“ geförderten Projekte und Fälle.
Wer entscheidet über die Verteilung?
Jeden Tag erreichen „Ein Herz für Kinder“ Dutzende Anträge auf Fördermittel aus der ganzen Welt. Jeder einzelne Antrag wird einem Prüfverfahren unterworfen, auf dessen Basis der Vereinsvorstand über die Verteilung der Spendengelder entscheidet.
Vereinssatzung von BILD hilft e.V.
Kontrollmechanismen
Wir fühlen uns zu einem effizienten und transparenten Umgang mit den uns anvertrauten Spendengeldern verpflichtet. Vor diesem Hintergrund sind bei BILD hilft e. V. verschiedene Kontroll- und Überwachungsmechanismen eingerichtet, die sich unter anderem in Form von Richtlinien, Arbeitsanweisungen und Compliance-Standards manifestieren. So werden z.B. auf Basis von detaillierten Prüfungschecklisten standardmäßig aussagekräftige Belege und Leistungsnachweise von den Projektträgern bzw. Mittelempfängern angefordert, um sicherzustellen, dass die Hilfsgelder wie vorgesehen verwendet werden und jeder Cent Ihrer Spende in den unterstützten Hilfsprojekten für Kinder ankommt.
In 2013 wurde vom Vereinsvorstand zudem ein Anti-Korruptionsleitfaden verabschiedet und ein Hinweisgebersystem eingeführt, über das Verstöße gegen Verhaltensregeln, interne Richtlinien oder gesetzliche Bestimmungen – bei Bedarf auch anonym – gemeldet werden können.
Anti-Korruptionsbeauftragter ist:
Florian von Götz
Chief Compliance Officer
Axel Springer SE
Axel-Springer-Straße 65
10888 Berlin
Leitfaden Bekämpfung von Korruption
Datenschutzbeauftragter ist:
Andreas Macke
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
andreas.macke@axelspringer.de
Axel Springer SE
Axel-Springer-Straße 65
10888 Berlin
BILD hilft e.V. ist seit dem 16. Juni 2016 Mitglied im Deutschen Spendenrat e.V.


Der Deutsche Spendenrat e.V. ist der gemeinnützige Dachverband Spenden sammelnder gemeinnütziger Organisationen. Dessen Mitgliedsorganisationen, die Hilfe in vielfältigsten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens leisten, setzen sich seit über 20 Jahren für die Stärkung von Transparenz im Deutschen Spendenwesen ein. Der Deutsche Spendenrat hat ethische Grundwerte im Spendenwesen definiert, zu dessen Einhaltung sich die Mitglieder durch eine Selbstverpflichtungserklärung bekennen. Zu den verpflichtenden hohen Standards gehören größtmögliche Transparenz, Effizienz und Nachhaltigkeit im Umgang mit Spenden. Seine Mitglieder verpflichten sich, insbesondere ihre Strukturen, Tätigkeiten, Projekte und Finanzen im Rahmen eines Jahresberichts offenzulegen. Damit soll auch ein Zeichen gesetzt werden gegen übertriebene Verwaltungskosten und unlautere Spendenwerbung, nicht zuletzt um die Spendenbereitschaft der Menschen zu erhalten und zu fördern.
Der Deutsche Spendenrat e.V. hat im Mai 2021 erneut 17 gemeinnützige Organisationen für ihre hohen Qualitätsstandards ausgezeichnet. Auch BILD hilft e.V. „Ein Herz für Kinder“ wurde mit dem renommierten Zertifikat geehrt. Wolfgang Stückemann, Vorsitzender des Deutschen Spendenrats, lobte: „Die Verleihung der Spendenzertifikate belegt, dass die gemeinnützigen Organisationen mit den ihnen anvertrauten Geldern verantwortungsvoll umgehen.“
Um Transparenz zu gewährleisten, finden Sie hier eine Zuordnung der Erträge und Aufwendungen nach Bereichen (in Anlehnung an die Spartenrechnung des Deutschen Spendenrates).
BILD hilft e.V. versichert gemäß Punkt 7 der Selbstverpflichtungserklärung gegenüber dem Deutschen Spendenrat e.V.:
- Werbung, die gegen die guten Sitten und anständige Gepflogenheiten verstößt, wird unterlassen.
- Wir werden keine Mitglieder- und Spendenwerbung mit Geschenken, Vergünstigungen oder mit Versprechen bzw. der Gewährung von sonstigen Vorteilen betreiben, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Satzungszweck stehen oder unverhältnismäßig teuer sind.
- Wir unterlassen den Verkauf, die Vermietung oder den Tausch von Mitglieder- oder Spenderadressen und bieten/zahlen keine Provisionen im Rahmen der Festlegung der Grundsätze des Deutschen Spendenrats e.V. für die Einwerbung von Zuwendungen.
Darüber hinaus bestätigt die Hamburger Sozietät Stiehler-Vietzen-Nolte-Burgmann: „Unsere Prüfung hat zu keinen Feststellungen geführt, die nach unserer Auffassung einen Verstoß gegen die Selbstverpflichtungserklärung von BILD hilft e.V betrifft, erkennen lassen.“ (Ulf Nolte, Wirtschaftsprüfer)
Weitere Informationen über den Deutschen Spendenrat und seine Tätigkeiten können sich Interessierte unter www.spendenrat.deeinholen.
Unsere Richtlinien und Leitfäden transparent zum Download
Leitfaden Bekämpfung von Korruption